ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für my matz.com der Kollin Mediengesellschaft mbH, Gutenbergstraße 1-3, 95512 Neudrossenfeld


1. Anwendungsbereich / Abwehrklausel

Diese Geschäftsbedingungen gelten - soweit nicht ausdrücklich differenziert wird - gleichermaßen für Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden: Käufer), die entweder über die Internetportale der Kollin Mediengesellschaft mbH (im Folgenden: Verkäufer), oder außerhalb des Internets mit dem Verkäufer geschlossen werden. Abweichenden Regelungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, wird ausdrücklich widersprochen. Andere als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers wirksam.


2. Angebot und Vertragsabschluss

a) Alle Angebote auf den Internetseiten und sonstigen Werbematerialien sind hinsichtlich Preisen und Liefermöglichkeiten freibleibend. Technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen der Kaufgegenstände sind stets unverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Erklärungen des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Vertrag (insbesondere Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen etc.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen des Verkäufers über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.

b) Mit dem Anklicken des Bestellbuttons auf den Internetseiten oder durch fernmündliche oder schriftliche Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Verträge werden für den Verkäufer erst durch schriftliche Bestätigung oder Ausführung der Lieferung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Angebotes wirksam. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht ermächtigt, Nebenabreden zu treffen oder Eigenschaften zuzusichern, die nicht schriftlich niedergelegt sind. Offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßende Druckaufträge werden nicht bearbeitet.

c) Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Ziffer 10 unberührt. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn dieser vom Vertrag zurücktreten will, ihm die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.


3. Preise / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

Alle angegebenen Preise sind grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Nettolistenpreise, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Sie sind gültig, sofern die bei der Angebotsabgabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben können. Die Preise gelten ab Lager und schließen, soweit nichts anderes bestimmt ist, Verpackung, Fracht, Versicherungen und Versandkosten mit ein. Bei Fakturierung wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Auslieferung der Ware und Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Zahlung seitens des Käufers gilt dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann; bei Zahlung durch Scheck erst, wenn der Scheck eingelöst und nicht widerrufen wird. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er den Rechnungsbetrag nicht bezahlt hat. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen, soweit der Käufer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. Ist der Käufer kein Verbraucher, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. In allen Fällen ist dem Verkäufer der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Zahlungen sind - soweit der Käufer keine Leistungsbestimmung trifft - zunächst auf ältere Schulden des Käufers anzurechnen. Über die erfolgte Verrechnung wird der Käufer informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht des Kaufpreises nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Gegenüber Ansprüchen des Verkäufers kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ist eine Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen nötig, so kann hierfür eine Vorauszahlung verlangt werden. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers gefährdet, so kann der Verkäufer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die weitere Arbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Verkäufer auch zu, wenn der Käufer trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.


4. Lieferung / Haftung bei Lieferverzögerung

Die seitens des Verkäufers genannten Liefertermine sind unverbindlich. Sie bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung der Verkäufer bemüht ist. Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist das Werk des Verkäufers oder vereinbarungsgemäß das der Vorlieferanten verlassen hat. Bei Lieferverzögerungen wird der Käufer umgehend informiert. Soweit aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und dies vom Verkäufer nicht zu vertreten ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Der Käufer wird in den vorgenannten Fällen unverzüglich darüber unterrichtet, dass die Lieferung nicht möglich ist. Eine bereits erbrachte Leistung seinerseits wird unverzüglich erstattet. Von dem Verkäufer nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, welche die Lieferung vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung befreien den Verkäufer, auch wenn sie bei dessen Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von den Lieferverpflichtungen. Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seinerseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben und statt der Leistung auf 5% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind - auch nach Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Kommt der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens, der auch anfallende Mehrkosten umfassen kann, zu verlangen. Soweit nichts anderes wirksam vereinbart ist, beginnen sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern die Lieferfristen mit der Absendung der endgültigen Auftragsbestätigung. Wird der Versand der Lieferung auf Wunsch des Käufers um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann der Verkäufer gegenüber einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB pauschal für jeden angefangenen Monat (gegebenenfalls zeitanteilig) ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises des Liefergegenstandes, insgesamt höchstens jedoch 5%, berechnen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden, als das geltend gemachte Lagergeld angefallen ist. Gegenüber einem Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist dem Verkäufer auch der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.


5. Eigentumsvorbehalt

Dem Verkäufer stehen die nachfolgenden Sicherungsrechte zu: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Sofern Dritte Rechte an der Ware, auf die sich der Eigentumsvorbehalt erstreckt, anmelden, insbesondere im Falle einer Pfändung, hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers ausdrücklich hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten für eine gegebenenfalls erforderlich werdende Rechtsverfolgung durch den Verkäufer hat der Käufer zu erstatten. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer - nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten angemessenen Frist zur Leistung - zum Rücktritt vom Vertrag und zum Herausverlangen des Liefergegenstandes berechtigt; die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer rechtzeitig nachkommt. Er tritt bereits jetzt dem Verkäufer alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, die Forderungen selbst einzuziehen, soweit der Käufer in Zahlungsverzug gerät. Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte des Verkäufers beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer stets für den Verkäufer vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden Waren des Verkäufers mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig das Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für den Verkäufer. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.


6. Mängelhaftung

Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so ist er verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB so ist er verpflichtet, die Ware nach Empfang jeder einzelnen Lieferung gründlich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Lieferung dem Verkäufer anzuzeigen. Versteckte Mängel hat der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB unverzüglich nach Feststellung innerhalb vorstehender Frist, jedoch spätestens innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung vorstehender Fristen durch einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB stehen dem Käufer gegenüber dem Verkäufer keine Mängelansprüche wegen nur unerheblicher Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der verkauften Sache zu. Soweit keine anderen Qualitätsnormen vereinbart wurden gelten die Normen der PSO zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer als vereinbart. Im Zweifel liegt keine Mangelhaftigkeit der Ware vor, wenn sich die Qualität innerhalb des Rahmens der PSO–Normen bewegt. Gegenüber einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung beziehungsweise Neuherstellung verpflichtet. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Käufer, soweit er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass die Lieferungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Lieferung. Hat der Käufer - Verbraucher oder Unternehmer - Verschlechterungen, den Untergang der Ware oder eine anderweitige Unmöglichkeit ihrer Rückgabe zu vertreten, so ist er zum Ersatz der Wertminderung oder des entstandenen Schadens verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung / Nachbesserung fehl, so steht dem Käufer das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht des Käufers auf Schadensersatz statt der Leistung nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. Eine Nachbesserung / Nacherfüllung gilt erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Der Verkäufer hat Sachmängel der Lieferung welche er von Dritten bezieht und unverändert an den Käufer weiterliefert, nicht zu vertreten. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Ziffer 10 unberührt. Gesetzliche Rückgriffsansprüche, § 478 BGB, des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinen Abnehmern keine Vereinbarung getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.


7. Urherberrechte, eigene / fremde / Haftung bei Urheberrechtsverletzungen

a) Alle Bilder und Texte der Webseiten des Verkäufers unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Markenzeichen auf den Webseiten des Verkäufers markenrechtlich geschützt. Betroffen hiervon sind insbesondere Firmenlogos und Produktembleme. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Der Inhalt der Webseiten des Verkäufers darf zu kommerziellen Zwecken nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Kollin Mediengesellschaft mbH, Neudrossenfeld, kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Der Verkäufer ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Das Copyright für veröffentlichte, von dem Verkäufer selbst erstellte Objekte bleibt allein bei dem Verkäufer. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet.

b) Drucksachen und elektronische Veröffentlichungen werden auch aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Käufers erstellt. Der Verkäufer hat auf deren Inhalt keinen Einfluss. Der Käufer haftet daher gegenüber dem Verkäufer dafür, dass er geeignete Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial) besitzt. Weiterhin haftet der Käufer dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter, insbesondere keine Markenrechte oder sonstige Rechte des gewerblichen Rechtschutzes, verletzt werden und dass die Drucksachen weder wettbewerbswidrige Inhalte enthalten noch gegen die Gesetze und die guten Sitten verstoßen. Wird der Verkäufer von Dritten, in deren Rechte durch die Verwendung der vom Käufer zur Verfügung gestellten Vorlage verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Käufer den Verkäufer von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und dem Aufwand, insbesondere der Kosten für eine notwendige Rechtsverteidigung, frei.


8. Verantwortlichkeit für Inhalte der Druckaufträge

a) Der Käufer allein ist inhaltlich verantwortlich für die von ihm in Auftrag gegebenen Druckaufträge. Der Käufer hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm in Auftrag gegebenen Inhalte den gesetzlichen und gegebenenfalls standesrechtlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere den Vorschriften des Datenschutzrechts, des Strafrechts, des Urheber- und Markenrechts und anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes.

b) Der Käufer stellt den Verkäufer insoweit von jeglicher Haftung frei.

c) Der Verkäufer wird den Käufer im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihm gegenüber geltend machen oder sonst Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein dem Käufer zuzurechnender Verstoß gegen gesetzliche oder gegebenenfalls standesrechtliche Vorschriften bzw. eine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt.

d) Der Verkäufer ist bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Inhalte berechtigt, die Ausführung des Auftrags zu verweigern.


9. Haftung

Der Verkäufer haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seinerseits oder seitens seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet er nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, insbesondere Schäden an anderen Sachen, ist gänzlich ausgeschlossen. Die Regelung der Sätze 3 und 4 dieser Ziffer gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.


10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Bestellungen von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB der Firmensitz des Verkäufers im Neudrossenfeld. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


11. Verwahrung, Versicherung

Datenträger, Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden auch über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die Verwahrung bedarf der besonderen Vergütung. Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten werden, soweit sie vom Käufer zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für eine Versicherung der genannten Gegenstände oder Daten hat der Käufer bei Bedarf selber zu sorgen.


12. Datenschutz

Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, den Käufer über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Profils ausführlich zu informieren. Die von dem Käufer genannten Daten werden von dem Verkäufer vertraulich behandelt und lediglich in dem zur Ausführung der Bestellungen erforderlichen Umfang an eventuelle Partnerunternehmen weitergegeben. Die Daten werden nicht an andere als zum Firmenverbund gehörende Unternehmen zum Zwecke der Werbung oder Marktforschung verwendet. Der Käufer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich im Rahmen des Bestellvorganges zu.

Die Einwilligung in die Speicherung und zweckgerichtete Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich oder durch Übersendung einer E-Mail an info@kollin.de mit der Angabe seiner Kundennummer widerrufen. Dies bedeutet dann eine komplette Löschung des Profils aus der Datenbank des Verkäufers.


13. Haftung für Links

Mit Urteil vom 12.05.1998, Az.: 312 O 85/98 „Haftung für Links“, hat das Landgericht Hamburg (LG) entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziert sich der Verkäufer ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf seinen Internetseiten. Diese Erklärung gilt für alle an den vorgenannten Seiten angebrachten Links.


14. Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier findenhttp://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Verkäufer nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht dazu bereit.

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